Der #Koalitionsvertrags zwischen den Parteien SPD, Grünen und FDP hat insgesamt einen Umfang von 178 Seiten. Darin sind in verschiedenen Abschnitten dieser Vereinbarung die geplanten steuerliche Maßnahmen zu finden. Neben allgemein gehaltenen Absichtserklärungen, sind auch mehr oder weniger konkrete Einzelmaßnahmen aufgeführt. Hier habe ich Ihnen einen vorläufigen Überblick zusammengestellt:
- Geplant ist die Verlängerung der bisherigen #Homeoffice-Regelung bis zum 31.12.2022,
- die Erhöhung des #Ausbildungsfreibetrags auf 1.200 €,
- die Erhöhung des #Sparerfreibetrags auf 1.000 € bzw. 2.000 € bei einer Zusammenveranlagung,
- die Anhebung des #Freibetrags bei Mitarbeiterbeteiligungen,
- eine Neuregelung der haushaltsnahen Dienstleistungen und der steuerfreien Arbeitgeberleistungen mit dem Ziel einer besseren Förderung von Alleinerziehenden, Familien mit Kindern und von zu pflegenden Angehörigen,
- die Einführung einer Steuergutschrift für Alleinerziehende,
- die Verbesserung bzw. Weiterentwicklung der #Familienbesteuerung,
- der Ersatz der Steuerklassenkombination III/IV durch die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktorverfahren,
- Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als #Sonderausgaben und Verzögerung der Vollbesteuerung von Renten sowie die Steigerung um 0,5% ab 2023, sodass die Vollbesteuerung erst 2060 beginnt,
- eine Erweiterte Verlustverrechnung auch auf die beiden vorangegangenen Jahre,
- Weitere Maßnahmen zur Vermeidung des Umsatzsteuerbetrugs,
- Veränderung bei der Besteuerung der privaten Nutzung von #Elektro-Hybridfahrzeugen,
- Pauschbesteuerung von emissionsfreien Fahrzeugen mit 0,5% entsprechend den Elektrofahrzeugen,
- sowie #Sonderabschreibungen für Investitionen, die dem Klimaschutz dienen
Was tatsächlich in welcher Form realisiert wird, wann diese Maßnahmen umgesetzt werden und welche Einzelmaßnahmen aufgegriffen werden bleibt abzuwarten.