Investitionsabzugsbetrag bei der Umwandlung einer GbR in eine GmbH

Gerne möchte ich eine aktuelle Kundenanfrage mit Ihnen teilen. In dem konkreten Fall stellt sich die Frage was nach der Umwandlung einer GbR in eine GmbH mit dem Investitionsabzugsbetrag passiert, den die GbR zuvor gebildet hat.

Wenn der Investitionsabzugsbetrag im Rahmen der Umwandlung aufgelöst werden müsste, würde dies eine beachtliche Steuerbelastung auslösen.

Bei einer Umwandlung einer GbR in eine GmbH gehen Sie daher mit bereits gebildeten Investitionsabzugsbeträgen wie folgt vor:

1) Zurzeit liegen Revisionsverfahren beim BFH vor, bei denen es um die Fortführung des Investitionsabzugsbetrags in den Fällen einer Umwandlung im Sinne der §§ 20 und 24 des Umwandlungssteuergesetzes geht (Az. beim BFH: GrS 2/12). Der große Senat des BFH wird immer dann angerufen, wenn die einzelnen Senate des BFH keine einheitliche Auffassung vertreten bzw. vertreten haben. Wie der große Senat letztendlich entscheiden wird, lässt sich zurzeit noch nicht sagen.

Der Sachverhalt bei dem Revisionsverfahren wird unter dem Az. GrS 2/12 geführt.

2) Wenn das Finanzamt die Investitionsabzugsbeträge bei der GbR auflösen will, sollten Sie beim Finanzamt unter Hinweis auf das Revisionsverfahren beantragen, dass die Investitionsabzugsbeträge von der GmbH übernommen werden (ggf. vorläufig bis zur Entscheidung durch den BFH).

3) Sollte das Finanzamt darauf nicht eingehen, müssen Sie gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen und beantragen, das Einspruchsverfahren bis zur Entscheidung des BFH ruhen zu lassen. Wenn Sie Nachzahlungen vermeiden wollen, müssen Sie gleichzeitig eine Aussetzung der Vollziehung beantragen.

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