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Steuertermine 2018

Hier haben wir Ihnen eine Übersicht aller Termine für die Abgabe Ihrer Steuererklärungen und für Ihre Steuervorauszahlungen für das Jahr 2018 zusammengestellt. Drucken Sie diese einfach aus und Sie haben bequem alle Termine im Blick.

Die Übersicht enthält die Steuertermine für Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Lohnsteuer (Kirchensteuer), Kapitalertragsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.

Mit dem kostenlosen Steuerterminkalender 2018 verpassen Sie keinen Termin und geben alle Ihre Steuererklärungen pünktlich ab!

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Reverse-Charge-Verfahren | PRAXISFALL

Ich möchte heute gerne einen aktuellen Praxisfall mit Ihnen teilen.

Der Ausgangsfall:

Ein Bauunternehmer mit Sitz in den Niederlanden und niederländischer Umsatzsteuer-ID führt ein Bauvorhaben aus. Die Baustelle befindet sich in Deutschland. Der Niederländische Unternehmer beauftragt einen deutschen Bauunternehmer (als Subunternehmer) auf dieser in Deutschland gelegenen Baustelle tätig zu werden. Der deutsche Subunternehmer stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus (Reverse-Charge-Verfahren).

Die Lösung:

Von dem Grundsatz, dass der Unternehmer, der eine Leistung erbringt, Schuldner der Umsatzsteuer der Umsatzsteuer ist, gibt es Ausnahmen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer (§ 13b UStG). Es handelt sich nicht um ein Wahlrecht, sodass der Leistungsempfänger dann verpflichtet, anstelle des leistenden Unternehmers die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.

Ist der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer, dann schuldet nur er die Umsatzsteuer und nicht der leistende Unternehmer. Der leistende Unternehmer darf beim Wechsel der Schuldnerschaft in seiner Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Weist er sie trotzdem aus, handelt es sich um einen unberechtigten Ausweis der Umsatzsteuer. Diese unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer muss er zusätzlich zahlen, solange er seine Rechnung nicht berichtigt.

Der niederländische Unternehmer führt Bauleistungen in Deutschland aus. Bei sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken (Bauleistungen), z. B. bei der Herstellung eines Gebäudes, befindet sich der Leistungsort da, wo sich das Grundstück befindet (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG). Für beide Unternehmer, also für den niederländischen Unternehmer und für den deutschen Subunternehmer, befindet sich der Leistungsort in Deutschland.

Unter das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG fallen u.a. Bauleistungen. Voraussetzung für den Wechsel der Steuerschuld ist, dass auch der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, der selbst Bauleistungen ausführt. Da der niederländische Unternehmer eine niederländische Umsatzsteuer-ID besitzt, kann der deutsche Subunternehmer davon ausgehen, dass der niederländische Bauunternehmer ordnungsgemäß als Unternehmer erfasst ist. Somit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für den Wechsel der Steuerschuldnerschaft erfüllt. Ob der niederländische Bauunternehmer und sein Auftraggeber alles ordnungsgemäß abwickeln, kann und muss der deutsche Subunternehmer nicht kontrollieren.

Das UStG enthält keine Regelungen, nach denen die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens voraussetzt, dass der Leistungsempfänger eine deutsche Umsatzsteuer-Identfikationsnummer haben muss. Würde der Subunternehmer, obwohl die Voraussetzungen für die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens vorliegen, Umsatzsteuer ausweisen, würde er die Umsatzsteuer unberechtigten ausweisen, sodass er diese nach § 14c UStG zusätzlich schulden würde.

Wann der Verkauf privater Gegenstände über eBay umsatzsteuerpflichtig wird

Wenn Sie gelegentlich private Gegenstände über eBay oder auf einem Flohmarkt verkaufenb, so üben Sie noch keine gewerbliche Tätigkeit aus. Für den Verkauf privater Gebrauchsgegenstände muss keine Einkommensteuer gezahlt werden. Anders aber bei der Umsatzsteuer: jede nachhaltige Tätigkeit zur Erziehlung von Einnahmen unterliegt der Umsatzsteuer. Selbst dann, wenn keine Absicht besteht Gewinne zu erzielen. Sobald Sie den Grenzwert für Kleinunternehmer von 17.500€ im Jahr überschreiten sind Sie verpflichtet Umsatzsteuer zu zahlen.

Verkaufen bei eBay mehrere Personen unter einem gemeinsamen Namen (= über den gleichen Nickname bzw. das gleiche Pseudonym) Gegenstände und nutzen dabei nur ein Nutzerkonto, so ist nur der Inhaber dieses eBay-Nutzerkontos als umsatzsteuerlicher Unternehmer zu behandeln.
Es muss also nur derjenige die Umsätze versteuern, der gegenüber eBay als Inhaber des Nutzerkontos auftritt (Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 19.12.2013, 1K 1939/12).

Daran ändert sich auch dann nichts, wenn der Meistbietende nach Ablauf der Bieterphase darüber informiert wird, wer der eigentliche Verkäufer gewesen ist, z. B. durch Versand der Ware oder durch ein Bestätigungsschreiben.

Praxis-Beispiel (Urteilsfall):
Ein Ehepaar hatte insgesamt über 1.200 Verkäufe der verschiedensten Gegenstände über ein Nutzerkonto bei eBay abgewickelt. Dieses war auf den Namen des Ehemannes angelegt. Die Gegenstände gehörten teils dem einen, teils dem anderen Ehegatten und teils beiden Ehegatten gemeinsam. Da diese Verkäufe umsatzsteuerpflichtig waren, hatte das Finanzamt beide Ehegatten gemeinschaftlich zur Umsatzsteuer herangezogen. Das Finanzgericht bestätigte zwar die Umsatzsteuerpflicht, hob aber die Umsatzsteuerbescheide auf, weil nur der Ehemann umsatzsteuerlicher Unternehmer war, nicht aber die Ehegatten gemeinsam.
Hinweis: Nach Ablauf der Verjährungsfrist hat das Finanzamt keine Möglichkeit mehr, Umsatzsteuerbescheide gegenüber dem Ehemann zu erlassen.

Mein Tipp: das Finanzamt kontrolliert regelmäßig die Verkaufsaktivitäten bei eBay. Falls die Finanzverwaltung umfangreiche Verkäufe feststellt, wendet es sich direkt an eBay, um weitere Detailinformationen zu erhalten. Unter diesem Aspekt kann es sinnvoll sein, den Verkauf auf verschiedene Familienmitglieder zu verteilen und für jeden ein eigenes eBay-Nutzerkonto einzurichten. Veräußert dann jeder seine eigenen Gegenstände, wird in den meisten Fällen der Grenzwert von 17.500 € im Jahr für Kleinunternehmer nicht überschritten, sodass keine Umsatzsteuer anfällt.